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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1
Allgemeines, Geltungsbereich
1.1
Nachstehend aufgeführte allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für Geschäftsabschlüsse zwischen der Gesellschaft med4rent (im Folgenden «med4rent») und deren Kunden (im Folgenden « der Kunde »).
1.2
Die allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil des zwischen med4rent und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages.
1.3
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle mit med4rent getätigten Geschäftsabschlüsse ausnahmslos die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Alle früheren Vereinbarungen und Bedingungen werden hierdurch aufgehoben. Abweichende oder ergänzende Abmachungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von med4rent schriftlich bestätigt worden sind. Die rechtliche Unwirksamkeit oder die Abänderung eines Teils der nachstehenden Be-dingungen ist auf die Gültigkeit des übrigen Inhalts ohne Einfluss.
1.4
med4rent lehnt alle auf Formularen des Kunden erscheinenden Bedingungen ab. med4rent ist niemals durch die allgemeinen Bedingungen des Kunden gebunden. Die allgemeinen Bedingungen von med4rent sind allein gültig.
1.5
Soweit diese Mietbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg.
2.
Angebot und Vertragsschluss
2.1
Angebote der Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich.
2.2
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Vermieterin oder durch tatsächliche Übergabe des Mietgegenstandes zustande.
2.3
Die Vermieterin ist berechtigt, anstelle des vereinbarten Mietgegenstandes einen funktional gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Mieter zumutbar ist und der Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
3.
Mietdauer
3.1
Die Angebote von med4rent verstehen sich immer freibleibend und unverbindlich.
3.2
Eine ordentliche Kündigung während dieser festen Laufzeit ist ausgeschlossen.
3.3
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
3.4
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.
Übergabe, Transport und Gefahr
4.1
Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt am vereinbarten Ort.
4.2 Mit der Übergabe an den Mieter geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vollständig auf den Mieter über.
4.3
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach Übergabe auf Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit sowie erkennbare Mängel zu überprüfen.
4.4
Unterlässt der Mieter eine unverzügliche Anzeige von offensichtlichen bzw. erkennbaren Mängeln, gilt der Mietgegenstand als mangelfrei und vertragsgemäß übergeben.
5.
Rückgabe des Mietgegenstandes
5.1
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen zurückzugeben.
5.2 Die Rückgabe hat in einem ordnungsgemäßen, funktionsfähigen und gereinigten Zustand zu erfolgen, wobei die übliche vertragsgemäße Abnutzung unberührt bleibt.
5.3
Erfolgt die Rückgabe nicht in dem geschuldeten Zustand, ist die Vermieterin berechtigt, sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Reinigung, Instandsetzung und technische Überprüfung, gesondert in Rechnung zu stellen.
5.4
Die abschließende Bewertung des Zustands des Mietgegenstandes erfolgt erst nach dessen Rücknahme und Prüfung durch die Vermieterin.
6.
Miete und Nebenkosten
6.1
Die Höhe der Miete ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
6.2 Die Miete ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig.
6.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.4 Sonstige, durch den Mieter beauftragte Zusatzleistungen oder Sonderwünsche werden gesondert berechnet.
7.
Anzeige von Mängeln
7.1
Während der Mietzeit auftretende Mängel sind der Vermieterin unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.2 Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Anzeige, sind entsprechende Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Die Vermieterin ist berechtigt, angezeigte Mängel selbst oder durch beauftragte Dritte zu beseitigen.
8.
Pflichten des Mieters
8.1
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich sachgerecht sowie unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften und medizinischer Standards zu nutzen.
8.2 Der Betrieb darf nur durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgen.
8.3 Eine Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin unzulässig.
8.4 Der Mieter hat den Mietgegenstand während der gesamten Mietdauer ordnungsgemäß zu verwahren und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl sowie unbefugter Nutzung zu schützen.
8.5
Schäden oder Verluste sind unverzüglich anzuzeigen.
8.6
Bei Zugriffen Dritter hat der Mieter auf das Eigentum der Vermieterin hinzuweisen und diese unverzüglich zu informieren.
9.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
9.1
Die vereinbarte Miete ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.2 Der Mieter ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
9.3
Zurückbehaltungsrechte seitens des Mieters bestehen nicht. Ausgenommen hiervon sind unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder aus demselben Vertragsverhältnis stammende Gegenansprüche.
10.
Zahlungsverzug
10.1
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist die Vermieterin berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
10.2
Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach luxemburgischem Recht.
10.3
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
11.
Haftung der Vermieterin
11.1
Die Vermieterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
12.
Haftung des Mieters
12.1
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietgegenstand während der Mietdauer.
12.2
Die Haftung umfasst auch mittelbare Schäden.
12.3
Nutzungsausfall und Verwaltungskosten bleiben in der Sphäre des Mieters.
12.4
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Gesetzesverstößen haftet der Mieter unbeschränkt.
12.5
Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
13.
Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe
13.1
Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht fristgerecht zurück, liegt eine Pflichtverletzung vor.
13.2
In diesem Fall schuldet der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten monatlichen Miete für jeden angefangenen Monat der Verzögerung.
13.3
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
14.
Schadensersatz bei Nichtrückgabe
14.1
Erfolgt keine Rückgabe oder ist diese unmöglich, kann die Vermieterin Schadensersatz statt der Rückgabe verlangen.
14.2
Der Schadensersatz bemisst sich nach dem ursprünglichen Anschaffungspreis abzüglich der geleisteten Mietzahlungen.
14.3
Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
15.
Verjährung
15.1
Für sämtliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Großherzogtums Luxemburg.
15.
Verjährung
15.1
Für sämtliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Großherzogtums Luxemburg.
15.
Verjährung
15.1
Für sämtliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Großherzogtums Luxemburg.
16.
Eigentum
16.1
Der Mietgegenstand bleibt im Eigentum der Vermieterin.
17.
Gerichtsstand und Recht
17.1
Es gilt ausschließlich luxemburgisches Recht.
17.2
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Luxemburg (Stadt Luxemburg), soweit zulässig.
18.
Schlussbestimmungen
18.1
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
18.2
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Mathias Engel

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